Ausbildung Immobilienmakler

Wie werden immer wieder gefragt, ob man bei unser Akademie die „Maklerausbildung“ machen kann - einige Teilnehmen fragen sogar nach dem Berufsabschluss als "staatlich geprüfter Immobilienmakler", welchen es so aber nicht gibt. Denn in Deutschland gibt es nicht wirklich eine staatlich geregelte Ausbildung zum Immobilienmakler, da es sich beim Immobilienmakler nicht um eine Berufsbezeichnung sondern eher um eine Tätigkeitsbezeichnung handelt.

Wenn man für die Immobilienwirtschaft einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erlangen möchte, dann müsste man eine 3-jährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann/frau absolvieren,
Wenn man aber als neuer Immobilienmakler/in irgendwo in Deutschland  arbeiten möchte (egal ob in Hamburg, München oder Berlin) ist eine solche Berufsausbildung nicht vorgeschrieben, jedoch sollte man auf jeden Fall zwei Dinge vor dem Start als Makler erfüllen:
 

1) Melden Sie Ihre Tätigkeit als Immobilienmakler bei seinem Gewerbeamt nach GewO §34C 1.1 vorschriftengemäß an.

2) Erfüllen Soe regelmäßig die Fortbildungspflichten nach der Makler und Bauträgerverordnung von 20 Zeitstunden pro 3 Kalenderjahren (erstmals 2018/19/20). 
Diese Fachfortbildung ist für alle Immobilienmakler seit 8/2018 nach der Gewerbeordnung Pflicht, auch für alte Hasen und Menschen mit einem Abschluss als Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt usw. 

(Mehr Informationen hierzu finden Sie hier: Neues Berufsrecht 2018)

Die meisten Immobilienmakler wissen nach der Gewerbezulassung alleine natürlich nicht, wie man nun als Immobilienmakler professionell loslegt. Daher ist die Basisausbildung zum Immobilienmakler nicht nur Sinnvoll, sondern in der heutigen Zeit mit den vielen Verbraucherschutzvorschriften auch unumgänglich und erfüllt sogleich die Stunden für die Fachfortbildungspflichten von mindestens 20 Zeitstunden (= 30 Unterrichtsstunden).

Denn gerade bei der Immobilienvermittlung stellen sich trotzdem gerade bei Quereineinsteigern viele offene Fragen und potentielle Fehlerquellen zu Themen wie:

ü Maklerrecht (Maklerverträge, wie kommt der Maklervertrag zustande, wann ist die Courtage fällig und verdient, wie sichert man seinen Courtageanspruch)

ü Grundbuch, Miet- und Immobilieneigentums- und Kaufvertragsrecht.

ü Immobilienbewertung (wie schätze ich den Vermarktungspreis professionell ein)

ü Professionelle Vermietung und Mietrecht

ü Marketing und Objektakquise (wie kommt man an Immobilienobjekte ohne an wettbewerbsrechtliche Gesetze und Auflagen zu verletzten)

ü Baufinanzierung

ü Selbständigkeit, Webseite, Maklersoftware u.v.m.

Schon dieses stark reduzierte Themenverzeichnis zeigt in Kürze auf, dass auch wenn eine Ausbildung für Immobilienmakler staatlich nicht gefordert ist, diese zumindest als Basisseminar vor dem Start der Tätigkeit unverzichtbar ist.

Das Erlangen der Zulassung nach §34C GewO (sogenannter Maklerschein) ist eigentlich das Einfachste beim Start in die neue Tätigkeit als Immobilienmakler – das Erlangen des erforderlichen Fachwissen für die Immobilienwirtschaft vor dem Start dagegen um einiges aufwendiger und auch für die Praxis noch wichtiger. Denn Berufseinsteiger laufen ansonsten Gefahr, schon in den ersten Monaten Ihrer neuen Tätigkeit als Makler gravierende Fehler zu machen, welche sie dann später tausende von Euro in Abmahnungen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sowie ggf. sogar Schadensersatzforderungen kosten können.


Informationen zu unserer Basisausbildung mit Zertifikatsabschluss „Geprüfte/r Immobilienmakler/in (DFI) finden Sie unter Immobilienmakler Seminare oder Fernkurse auf dieser Webseite.

    

Deutsche Fachakademie 
der Immobilienwirtschaft (DFI)

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