seit 2018: PflichtVersicherung für Verwalter Vermögensschadenversicherung!
Nach dem neuen Berufsrecht müssen sogenannte Wohnimmobilienverwalter (Immobilien- /Hausverwalter, welche sich mit der Verwaltung von WOHN-Immobilien beschäftigen – Immobilienmakler betrifft dies aber explizit NICHT!!) ab dem 01.08.2018 eine Berufshaftpflicht (sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht) abschließen, um die vorgeschriebene Zulassung nach §34C 1.4 zu erhalten.
Hierbei muss diese Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro pro Schadensfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr abgeschlossen werden.
Hierbei sind dann solche Schäden abgesichert, bei welchen der Immobilieneigentümer einen entstandenen finanziellen Nachteil gegenüber seinem Verwalter geltend macht. Zusätzlich Vorteil einer solche Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) ist auch die passive Rechtschutzfunktion, so dass, sollte sich die erhobenen Forderungen als ungerechtfertigt herausstellen, die Berufshaftpflicht auch die entstandenen Rechtskosten zur gerichtlichen Abwehr übernehmen würde.
Personenschäden oder an Schäden an fremdem Eigentum werden von dieser Versicherung jedoch nicht abgedeckt, hierzu müsste der Verwalter (wie übrigens jeder andere Selbständige auch) noch zusätzlich der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Zu beachten ist vor den Abschluss, dass zwischen den einzelnen Versicherungstarifen der Versicherungsgesellschaften mehrere Hundert Euro Premiumunterschied liegen kann.
Da jede Hausverwaltung unterschiedliche Risiken hat, ist es besonders wichtig, die Vermögenschadenhaftpflicht (und auch die freiwillige Betriebshaftpflicht) an das eigene Unternehmens-profil anzupassen und individuell passende Versicherungstarife hierzu zu vergleich.
Es ist leider davon auszugehen, dass einige Versicherungs-vermittler die neue Verpflichtung der Versicherung als Grund nutzen um auch kleinen Hausverwaltungen zu große und daher überteuerte Versicherungen zu vermitteln – hier sollte der Haus-/ Wohnimmobilienverwalter unbedingt mehrere Anbieter vergleichen.
>>> Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren neuen berufsrechtliche Auflagen,
welche Sie hier nachlesen können.<<<<