Ausbildung Wohnimmobilienverwalter/in
Entgegen allgemeiner Annahme gibt es keine Berufsausbildung als Hausverwalter oder Wohnimmobilienverwalter/in, sondern nur eine Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/frau. Denn beim Hausverwalter/Immobilienverwalter handelt es sich nicht wirklich um einen Beruf, sondern eher um eine Tätigkeitsbezeichnung.
Der ausgebildete Immobilienkaufmann wird jedoch in seiner dreijährigen Aus-bildungszeit, neben anderen Tätigkeitsfeldern (wie Immobilienmakeln, Facility Management und Portfolioverwaltung usw.) auch für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung ausgebildet.
Da man für die Tätigkeit der Haus- oder Wohnimmobilienverwaltung (welche im Wesentlichen aus der Verwaltung von Gewerbe und Wohnimmobilien besteht – nicht jedoch aus der Vermittlung zum Verkauf oder zur Vermietung) nicht zwingend eine Ausbildung als Immobilienkaufmann benötigt, gibt es sehr viele Immobilienverwalter, welche als Quereinsteiger und ohne immobilienwirtschaftliche Vorbildungen in diesem Bereich der Immobilienwirtschaft zu arbeiten beginnen.
Viele Hausverwalter-Quereinsteiger besuchen aber auf Grund der hohen immobilienrechtlichen Wissensansprüche an einen Immobilienverwalter und zur Vorbereitung auf die Tätigkeit, eine Zertifikatsausbildung zum geprüften Haus- oder Wohnimmobilienverwalter.
Des Weiteren sind alle selbständigen Verwalter von Wohnimmobilien, sogenannte Wohnimmobilienverwalter, ab dem 01. August 2018 gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig pro 3 Kalenderjahre mindestens 20 Zeitstunden zu immobilien-wirtschaftlichen Fachthemen fortzubilden.
Darüber hinaus ist der Wohnimmobilienverwalter ab dem 01. August 2018 auch verpflichtet, dem Kunden seine immobilienwirtschaftliche Fortbildung offen zu legen.
Sollte der Hausverwalter darüber hinaus noch in einem BerufsverbandMitglied werden wollen, muss er dem Verband vor der Verbandsaufnahme seine Sachkunde durch entsprechende Aus- Fort- und Weiterbildungen nachweisen.
Informationen über die Zertifikatsausbildung zum
geprüften Wohnimmobilienverwalterin finden Sie hier!