Berufszulassungsrecht: Makler und hausverwalter  

Zum Thema neues Berufszulassungsrecht oder „Neues Gesetz zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter“ kursiert sehr viel an faktisch falschen oder veralteten Informationen. 
Der Sachkundenachweis mit IHK-Prüfung wurde entgegen voreiliger Presseveröffentlichungen einiger Verbände und Medien vom Gesetzgeber nicht wie diskutiert beschlossen, sondern der erste Gesetzesentenentwurf wurde überarbeitet und in neuer Form dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.   Der Bundestag hat dann am 22. Juni 2017 das überarbeitete Gesetz mit den neuen berufsrechtlichen Vorschriften für Immobilienmakler und Hausverwalter verabschiedet, zuvor jedoch umfassende Änderungen an der ersten Gesetzesvorlage vorgenommen und somit wurde es ein Gesetz mit sehr verändertem inhaltlichen Ergebnis!

News: Neues Berufszulassungsgesetz für
Makler und Hausverwalter wurde vom Bundestag verabschiedet!


Die Gesetzesvorlage mit verpflichtendem Sachkundenachweis wurde in der letzten Minute geändert und hiermit ist nun zukünftig keine Sachkundeprüfung vor der IHK vorgeschrieben, jedoch müssen zukünftig alle selbständigen Immo-bilienmakler und Hausverwalter regelmäßig alle drei Kalenderjahre mindestens 20 Zeit-Stunden Fach-Fortbildungen absolvieren und diese auch nachweisen. 
Darüber hinaus müssen zukünftig Makler und Wohnimmobilien-verwalter 
 zukünftig jedem Neu- und Bestands-kunden ihre immobilienwirtschaftliche Qualifizierung nachweisen.
Wohnimmobilienverwalter müssen sich darüber hinaus zukünftig (wie jetzt bereits
 alle Immobilienmakler) ebenfalls nach §34 C 1.4 der Gewerbeordnung (GewO) zulassen, und es wurde hier der neue Tätigkeitsbegriff "Wohnimmobilienverwalter/in" geschaffen. 
Des Weiteren müssen Wohnimmobilienverwalter/innen zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und auch nachweisen. 
Das entsprechende Gesetz wurde am 22. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und am 22.09.2017 dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt, von diesem sogleich genehmigt, und ist nun verbindlich zum 01. August 2018 in Kraft getreten. 

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