Neues Berufsrecht ab 2018 für
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Zum Thema neues Berufszulassungsrecht (§34C der GewO 1.1 und 1.4) „Neues Gesetz zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter“ kursiert sehr viel an faktisch falschen oder sehr veralteten Informationen.
Der Sachkundenachweis mit IHK-Prüfung wurde entgegen voreiliger Presseveröffentlichungen einiger Verbände und Medien vom Gesetzgeber nicht wie diskutiert beschlossen, sondern der erste Gesetzesentenentwurf wurde überarbeitet und in neuer Form dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Der Bundestag hat dann am 22. Juni 2017 das überarbeitete Gesetz mit den neuen berufsrechtlichen Vorschriften für Immobilienmakler und Haus- / Wohnimmobilienverwalter/innen verabschiedet, zuvor jedoch umfassende Änderungen an der ersten Gesetzesvorlage vorgenommen und am Ende wurde es ein Gesetz mit sehr verändertem inhaltlichen Ergebnis!
News: Neues Berufszulassungsgesetz für
Makler und Hausverwalter wurde vom
Bundestag und Bundesrat verabschiedet!
Die Gesetzesvorlage mit verpflichtendem Sachkundenachweis wurde in der letzten Minute geändert und hiermit ist nun zukünftig keine Sachkundeprüfung vor der IHK vorgeschrieben, jedoch müssen zukünftig alle selbständigen Immo-bilienmakler und Hausverwalter regelmäßig alle drei Kalenderjahre (erstmals 2018/2019/2020) mindestens 20 Zeit-Stunden Fach-Fortbildungen absolvieren und diese auch nachweisen.
Darüber hinaus müssen zukünftig Makler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen auf Nachfrage jedem Neu- und Bestandskunden ihre immobilienwirtschaftliche Qualifizierung nachweisen.
Wohnimmobilienverwalter/innen müssen sich darüber hinaus zukünftig (wie bereits alle Immobilienmakler schon seit vielen Jahren) ebenfalls nach §34C der Gewerbeordnung (§34C GewO) zulassen, und es wurde hier der neue Tätigkeitsbegriff "Wohnimmobilienverwalter/in" geschaffen.
Des Weiteren müssen Wohnimmobilienverwalter/innen zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und auch nachweisen.
Das entsprechende Gesetz wurde am 22. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und am 22.09.2017 dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt, von diesem genehmigt und ist verbindlich zum 01. August 2018 in Kraft getreten.
Die entsprechende Rechtsverodnung (MABV) wurde vom zuständige Ministerium noch entsprechen der Anforderungen durch das neue Gesetz überarbeitet und dann am 27. April 2018 vom Bundesrat ebenfalls noch genehmigt.
Damit sind alle Teile des neuen Berufsrechts für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (Immobilienverwalter/innen) rechtlich umgesetz und pünktlich zum 01. August 2018 implementiert wurden.
Für die Anforderungen der Pflichtfortbildungen gilt bereits das gesamte Kalenderjahr 2018, so dass die ersten drei Jahre für die Fachforbildungen aus den Jahren 2018/19/20 bestehen.
Weitere detailierte Informationen zu den berufsrechtlichen Anforderungen an Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienmakler/innen finden Sie hier:
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