Erste Lesung zum Sachkundenachweis
Der Bundestag hat sich am 10. November 2016 mit der Berufszulassung und dem Sachkundenachweis für Immobilienverwalter und Immobilienmakler in einer ersten Lesung befasst. Bevor eine endgültigen Entscheidung getroffen wird, gehen die Beratungen noch in den Fachausschüssen weiter, denn auch der Bundesrat wünscht noch Änderungen.
Nach Abschluss der Beratungen und eventueller Änderungen am Gesetzesentwurf zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter (§34C GewO) wird der überarbeitete Entwurf dem Bundestag nochmals vorgelegt und eine endgültige Abstimmung soll erfolgen.
Nach dem jetzigen Zeitplan ist mit einer Implementierung des neuen Gesetzes frühestens zum Januar 2018 zu rechnen - und somit würden die ersten IHK Prüfungen frühestens im Herbst 2018 erfolgen können.