22.06.2017

Gesetz wurde verabschiedet!

Der Bundestag hat am 22.06.2017, also in der vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, das lange geplante Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und Hausverwalter mit der Regierungsmehrheit der CDU/CSU und SPD beschlossen.
Jedoch sieht das Ergebnis des neuen Gesetzes nun sehr anders aus, als noch in der Gesetzesvorlage vom November 2016 geplant, denn nun sollen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erstmals regelmäßig und verpflichtend Fortbildungen absolvieren, müssen jedoch im Gegenzug keinen Nachweis über ihre Qualifikation als Sachkundeprüfungen vor der Industrie- und Handelskammern (IHK) ablegen.
Die IHK-Prüfung hat die Regierungskoalition als Kompromiss zwischen der CDU/CSU und der SPD rausgenommen und dafür die Verpflichtung eines Nachweises über regelmäßige Fortbildungen, mit einem Umfang von mindestens 20 Stunden innerhalb von jeweils drei Jahren, eingeführt.
Genau Einzelheiten sollen in einer Rechtsverordnung geklärt werden, jedoch wird die geänderte Fassung auch die Verwalter von Mietimmobilien miteinschließen, im Gegensatz zur ursprünglichen Version, in welchem nur die WEG-Verwalter und Immobilienmakler berücksichtigt werden sollten.
In der Rechtsverordnung sollen ebenfalls auch die Nachweispflichten der Fortbildungsstunden genau ausformuliert werden und die Umsetzung dann laut Bundesregierung auch "sehr intensiv und kritisch verfolgen werden".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einem ergänzenden Antrag gefordert ein neues Wohneigentumsgesetz (WEG) vorzulegen, welches die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt und besser schütz, dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Insbesondere die SPD und die Grünen betonen, dass man in der nächsten Legislaturperiode, also nach der Wahl im September 2017, das Thema Berufszulassung mit IHK-Sachkundeprüfung und auch das WEG-Recht nochmals angehen werde.
Das Gesetz wird nach der jetzigen Zeitplanung und unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 01. Juni 2018 implementiert – das heißt die ersten drei Jahre für die Fortbildungsstunden laufen dann vom Sommer 2018 bis Sommer 2021.

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